Mit 1. Juli 2015 werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bei erheblicher Zahnfehlstellung bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen.
Der Anspruch ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Ein Drittel aller Kinder benötigt eine Zahnspange
Etwa 30.000 Kinder und Jugendliche werden jährlich davon betroffen sein. Circa 8.000 fallen in den Bereich der frühkindlichen Behandlung und an die 22.500 in den Versorgungsbereich mit festsitzenden Zahnspangen ab dem 12. Lebensjahr.
Das neue Leistungspaket
Das Leistungspaket umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt oder eine (Vertrags)Zahnärztin sowie die Feststellung anhand international definierter Richtwerte, ob eine schwerwiegende Fehlstellung (IOTN 4 und 5) vorliegt, durch einen (Vertrags)Kieferorthopäden oder eine (Vertrags)Kieferorthopädin.
Bei schweren Fehlstellungen erfolgt eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr. Der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich 400 Euro) fällt weg.
Die festsitzende Zahnspange wird für alle Kinder und Jugendliche unter den oben genannten Voraussetzungen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr auf Kassenkosten erhältlich sein.
Die bisher erforderliche Bewilligung durch die Krankenkasse bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden oder (Vertrags)Kieferorthopädinnen entfällt.
Detailinfos erhalten Sie auf der Informationsseite der SV und bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger.
Finanzierung
Für den finanziellen Mehraufwand unterstützt der Bund die neue Leistung mit 80 Millionen Euro jährlich.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gratis-Zahnspange sind im Sozialversicherungsrecht geregelt. (Rechtstext)
Quelle: http://www.bmg.gv.at/home/Gesundheitsleistungen/Gratis_Zahnspangen/